Im Osterhof nehmen wir Kinder im Alter zwischen 3 und 12 Jahren auf, welche auf eine intensive heilpädagogische und psychotherapeutische Hilfe angewiesen sind. Die Kinder werden im Rahmen der Hilfe zu Erziehung aufgenommen und betreut.
Ziel ist die Reintegration der Kinder in die Familie, welches nach einer durchschnittlichen Verweildauer von zwei Jahren erreicht wird. Daher werden auch die Eltern der Kinder intensiv in den therapeutischen Prozess mit einbezogen und wohnen bei den regelmäßigen Besuchen und Gesprächen ebenfalls bei uns. Für die Besuche stehen den Eltern eigene Appartements kostenfrei zur Verfügung.
Der Osterhof verfügt über einen heilpädagogischen Kindergarten und eine Heimschule mit kleinen Klassen (SBBZ ESENT). Im übrigen besuchen die Kinder, wenn möglich von Anfang an, die öffentlichen Schulen am Ort.
Neben einer umfassenden Diagnostik (psychologische, kinder- und jugendpsychiatrische, pädiatrische, sonderpädagogische) gibt es für jedes Kind ganz gezielte einzel- und gruppentherapeutische Angebote in Form von analytischer Kinderpsychotherapie, tiefenpsychologisch fundierter Spieltherapie, therapeutischem Reiten, tiefenpsychologisch fundierter Kunsttherapie, heilpädagogischen Übungsbehandlungen, musik- und bewegungstherapeutischen Angeboten, Logopädie, erlebnispädagogische Angebote.
Kostenträger sind die öffentlichen Jugendhilfeträger (Jugendamt) im Rahmen der Hilfe zu Erziehung nach § 34 und § 35a KJHG. Es besteht dabei eine Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung nach Paragraph 78b.
Im jeweils aktuellen Entgelt sind alle heilpädagogischen und therapeutischen Leistungen inklusive der Elternarbeit abgedeckt. Für die Heimschule (SBBZ ESENT) gilt eine eigene Entgeltvereinbarung.